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Förderung

Für energetische Gebäudeerneuerungen und neu installierte Energiesysteme auf Basis erneuerbarer Energien, werden durch verschiedene Stellen Fördergelder ausgegeben. Aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bezahlt der Bund Globalbeiträge an die Kantone welche diese wiederum für die Förderung von Gebäudehüllenerneuerungen einsetzen. Verschiedene Kantone und Energieversorger unterstützen zudem die Erstellung von Haustechnik- und Energieerzeugungsanlagen.

Das Gebäudeprogramm

Die Website www.dasgebaeudeprogramm.ch dient den Kantonen als Einstiegsportal zur national einheitlichen Förderung der Gebäudehülle (Dach, Wand und Boden gegen Erdreich). Während einige Kantone über diese Seite die Gesuchsanträge direkt abwickeln, verweisen andere auf das jeweilige kantonale Förderprogramm.

Nebst einem Beitrag pro m2 neu gedämmte Bauteilfläche bezahlen einzelne Kantone zusätzlich einen Bonus für Gesamterneuerungen aus.

Kantonale Programme

Viele Kantone unterstützen die Installation von Solaranlagen, Erdsondenwärmepumpen oder grossen Holzheizungen mit einem Nahwärmeverbund. Ebenfalls werden Energieberatungen mit einem GEAK Plus subventioniert. Da diese Förderung sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lohnt sich eine vorgängige Abklärung auf der Energiefachstelle des Kantons welche unter www.dasgebaeudeprogramm.ch gefunden werden können.

Subvention Photovoltaik

Aus dem Netzzuschlagsfond entrichtet Pronovo (www.pronovo.ch) Investitionsbeiträge für neue und erweiterte Photovoltaikanlagen. Die Förderung wird in Form einer Einmalvergütung von maximal 30 % der Erstellungskosten einer entsprechenden Referenzanlage bemessen. Mit der KLEIV (kleine Einmalvergütung) werden Anlagen zwischen 2 und 100 kW Leistung gefördert. Die Anmeldung erfolgt nach der Inbetriebnahme. Für die Auszahlung des Förderbeitrags ist mit Wartezeiten von einigen Monaten zu rechnen. Mit der GREIV (grosse Einmalvergütung) werden Anlagen über 100 kW (bis 50'000 kW) gefördert. Die Anmeldung kann vor dem Bau der Anlage erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach der Inbetriebnahme, und zwar umso früher, je früher die Anmeldung erfolgt ist. Wir empfehlen, vor dem Bau einer Anlage die aktuell gültigen Auszahlungskonditionen abzuklären.

Beitrag Inbetriebnahme
1.4.2017 -31.3.20181.4.2018 -31.3.20191.4.2019 -31.3.20201.4.2020 -31.3.2021ab 1.4.2021
Grundbeitrag1600160015501100770
Leistungsbeitrag (CHF/kW) <30kW520460380380420
Leistungsbeitrag (CHF/kW) <100kW400340330330320

Tabelle: Förderbeiträge für integrierte Photovoltaikanlagen

Förderung Heizungsersatz durch Dritte

Die Stiftung Klick, die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation, ist die branchenweite CO2-Kompensati-onsgemeinschaft im Rahmen des CO2-Gesetzes. Sie erfüllt im Auftrag von Mineralölgesellschaften, welche fossile Treibstoffe in Verkehr bringen, deren gesetzliche Pflicht, einen Teil der bei der Nutzung der Treibstoffe entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren. 

Auf der Suche nach neuen Kompensationsmöglichkeiten, werden zunehmend auch Förderangebote für den Ersatz fossiler Heizungen durch Dritte angeboten:

  • Förderprogramm zum Ersatz fossiler Heizungen von Energie Zukunft Schweiz 
  • zum Förderprogramm für Wärmepumpen (15-400kW) in Mehrfamilienhäusern durch Myclimate
  • zum Förderprogramm für Pelletheizungen (bis 70kW) durch Myclimate

Diese Förderprogramme sind für die ganze Schweiz einheitlich und insbesondere in Kantonen von Interesse, in denen der Heizungsersatz nicht gefördert wird. Achtung, eine Doppelförderung ist indessen nicht möglich.

Links zur Förderung


Bei allen Förderstellen müssen die Gesuche vor Ausführung der Massnahme eingereicht und bewilligt werden.