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Lebensdauertabelle

Ob die Türen, der Bodenbelag, der Herd oder die Lamellenstoren - fast alles in der Wohnung hat eine gewisse Lebensdauer. Liegt am Ende des Mietverhältnisses ein Schaden vor und ist der Gegenstand noch nicht amortisiert, so muss der Mieter in der Regel für den Zeitwert der Sache aufkommen. Hat eine Sache ihre Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, so bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Die Lebensdauer einer Sache lässt sich schnell und einfach mit der Lebensdauertabelle bestimmen. Die Richtwerte basieren auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität bei normaler Beanspruchung durch die Mieterschaft.

Reduktion der Lebensdauer (insbesondere Boden-, Wand- und Deckenbeläge): 

  • Büros 20%
  • Gewerbe mit wenig Beanspruchung (z.B. Läden) 25%
  • Gewerbe mit viel Beanspruchung (z.B. Restaurant) 50%

Paritätisches Merkblatt Parkettpflege

Die Lebensdauer von Holzbodenbelägen wird stark beeinflusst durch die Art der Nutzung sowie Reinigung und Pflege. Je nach der Oberflächenbehandlung – versiegelt oder geölt – sind die Anforderungen unterschiedlich. Als Praxishilfe haben der HEV Schweiz und der MVD erstmals gemeinsame Empfehlungen in Bezug auf die Pflege von Holzbodenbeläge aufgestellt. Dieses Merkblatt kann als Beilage zum Mietvertrag in Mietobjekten mit Parkettböden verwendet werden. 

Lebensdauertabelle

Das vorliegende Online-Tool ist ein Auszug aus der paritätischen Lebensdauertabelle. Die vollständige Tabelle und weiterführende Hilfsmittel können Sie im Shop bestellen.