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Mietverhältnis

Ein Mietverhältnis beginnt, wenn die Mietsache dem Mieter vertragsgemäss übergeben wurde und dieser den vereinbarten Mietzins bezahlt. Das Mietverhältnis ist das Erfüllungsgeschäft, der Mietvertrag das Verpflichtungsgeschäft.

Im laufenden Mietverhältnis gilt es viele Aufgaben zu meistern. So müssen Mietzinsherabsetzungsbegehren geprüft, allfällige Zusätze zum Mietvertrag geschlossen oder bei der Kündigung des Mietvertrages das Mietverhältnis sauber beendet werden. 

Der Hauseigentümerverband stellt in den nachfolgenden Rubriken wichtige Hilfsmittel zur Verfügung, die zum Gelingen dieser anspruchsvollen Aufgabe beitragen. 

Es werden nicht nur Formular-Mietverträge zur Verfügung gestellt, sondern auch unzählige Formulare rund um das Mietverhältnis, wie beispielsweise die paritätische Lebensdauer-Tabelle von Hauseigentümer- und Mieterverband und die Tabelle Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen.

Mietverträge und Formulare können je nachdem in Papierform oder in elektronischer Form bestellt werden. Ebenso wichtig ist der HEV-Mietzinsrechner. Mit diesem Online-Tool können Mietzinsanpassungen in laufenden Mietverhältnissen berechnet werden, die sich auf die Kostenfaktoren hypothekarischer Referenzzinssatz, Kaufkraftsicherung des risikotragenden Kapitals (40% der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise) und allgemeine Kostensteigerungen beziehen.

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