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Parlamentarische Vorstösse

Als eidgenössischer Parlamentarier hat man verschiedene Möglichkeiten, ein Anliegen in die Politik einzubringen. Wird eine Motion vom Rat, in dem sie eingebracht worden ist, angenommen, so geht sie an den Zweitrat. Erst wenn beide Räte zugestimmt haben, beauftragt die Motion den Bundesrat verbindlich, einen Erlassentwurf der Bundesversammlung vorzulegen. Hingegen hat der Bundesrat beim Postulat nur zu prüfen, ob ein Erlassentwurf  oder eine andere Massnahme zu treffen ist. Das Postulat wird dem Bundesrat bereits überwiesen, wenn es die Zustimmung in dem Rat erhält, in dem es eingereicht worden ist. Jeder Parlamentarier hat sodann die Möglichkeit, einen Erlassentwurf oder Grundzüge eines Erlasses einzubringen (parlamentarische Initiative). Diese Möglichkeit haben auch die Kommissionen und die Fraktionen. Ein Ratsmitglied kann auch eine Interpellation oder eine Anfrage an den Bundesrat richten. Erstere werden mündlich, mit anschliessender Diskussion, beantwortet, während letztere schriftlich, ohne Diskussion, beantwortet werden.