Nachdem die Gemeinde Münchenstein die Mehrwertabgabe für Grundeigentümer bereits erhöht hat und damit Rechtsstreitigkeiten auslöste, will nun Therwil den gleichen Weg beschreiten. Der Gemeinderat von Therwil hat ein Reglement zur Einführung einer Mehrwertabgabe vorgelegt – und will bei Um- und Aufzonungen mehr Geld abschöpfen. Dagegen regt sich Widerstand. Der Hauseigentümerverband TherwilEttingen-Biel-Benken kritisiert das Vorhaben in seiner kürzlich eingereichten Vernehmlassung deutlich und fordert, auf eine Einführung vorerst zu verzichten. Aus Sicht des Verbands ist das Vorgehen von Therwil problematisch, weil es in eine Phase rechtlicher Unsicherheit fällt. Das Bundesrecht verlangt zwingend einen Ausgleich mindestens bei Neueinzonungen; ob und wie Umrespektive Aufzonungen erfasst werden, liegt hingegen beim Kanton, allenfalls auch bei Gemeinden aufgrund kantonaler Grundlage. Genau diese Differenzierung wird im Therwiler Reglemententwurf verwischt, was der HEV BL als besonders kritisch beurteilt. Da Therwil die Mehrwertabgabe ausdrücklich auch bei Aufzonungen anwenden will, gehe dies über das geltende Bundesrecht hinaus und stehe quer zu den laufenden politischen Diskussionen im Kanton Basel-Landschaft, so der HEV. Der Grund: Auf Kantonsebene ist mit der formulierten Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» eine Vorlage hängig, die den Anwendungsbereich der Abgabe bewusst einschränken will. Solange darüber nicht entschieden sei, fehle eine stabile kantonale Grundlage.
Gemeinde will das Sagen haben
Der Verband anerkennt zwar, dass planerische Mehrwerte teilweise abgeschöpft werden können. Gleichzeitig weist er aber darauf hin, dass die Mehrwertabgabe einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellt. Solche Eingriffe müssten klar begrenzt, rechtlich präzise und für Betroffene vorhersehbar sein. Dies sei beim Therwiler Entwurf nicht ausreichend gewährleistet. Konkret kritisiert der HEV, dass zentrale Elemente der Abgabe – etwa die Berechnung des Mehrwerts oder die Berücksichtigung wertmindernder Faktoren – nicht im Reglement selbst festgelegt werden. Stattdessen sollen diese Fragen in einer Verordnung des Gemeinderats geregelt werden. Aus Sicht des Verbands unterläuft dies die demokratische Kontrolle, da wesentliche Abgabeparameter auf Verwaltungsebene festgelegt würden. Zudem warnt der HEV vor praktischen Folgen. Mehrwertabgaben bei Um- oder Aufzonungen könnten Investitionen bremsen und die politisch gewünschte Innenentwicklung erschweren. Gerade Verdichtungsprojek te seien auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Zusätzliche Abgaben verteuerten Bauvorhaben und würden letztlich entweder von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen oder auf die Immobilienpreise überwälzt.
Abstimmung bringt Klärung
Im kantonalen Vergleich reiht sich Therwil mit seinem Vorhaben in eine kleine Gruppe von Gemeinden ein, die eigene Reglemente einführen oder verschärfen wollen. Andere Kommunen warten bewusst die Volksabstimmung der HEVInitiative ab, um Rechtssicherheit und einheitliche Regeln zu gewährleisten. Der Hauseigentümerverband Therwil-Ettingen-Biel-Benken fordert deshalb, die Einführung des Reglements zu sistieren. Erst nach der kantonalen Klärung durch eine Volksabstimmung kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang eine kommunale Mehrwertabgabe gerechtfertigt ist.
